Information

VOGELSCHUTZ
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres gilt die offizielle Vogelschutzzeit. Hingegen landläufiger Meinungen ist aber die Baumpflege auch in dieser Zeit nicht gänzlich verboten. Schonende Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume zum Beispiel sind erlaubt. Zudem sind regionale Einschränkungen zu beachten, beispielsweise gilt für die Stadt Wuppertal seit 2019 eine Baumschutzsatzung. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern darüber, was zu welchem Zeitpunkt sinnvoll und möglich ist.
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT
Insbesondere bei einem Schaden entwickelt sich rund um den Baum häufig ein aufwändiger Rechtsstreit. Bäume, die auf einem Privatgrundstück stehen, obliegen der Verantwortung des Grundstückbesitzers. Wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt – in der Regel ist das der Eigentümer – muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Andere ausgeht. Dies gilt auch für den Baumbestand auf dem Grundstück, der im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen gesichert werden muss, sofern der Baumbestand andere Personen gefährden könnte.