Pflegemaßnahmen

Totholzentnahme bei Bäumen an Grundstücksgrenzen und an öffentlichen Wegen und Straßen dienen der Verkehrssicherungspflicht eines jeden Eigentümers. Wir erledigen den Job für Sie damit Ihr Baumbestand keine Gefahr darstellt.

Totholz entfernen dient hauptsächlich der Verkehrssicherungspflicht. Prinzipiell ist totes Gehölz nicht schädlich für den Baum – im Gegenteil. Mit Kronensicherungsschnitten kann man beispielsweise die Windangriffsfläche deutlich verringern und den Baum so vor Astabbruch schützen. Pflegeschnitte sind leichte Einkürzungen im Feinastbereich. Sie sind je nach Baumumfeld an Fassaden und Leitungen erforderlich und
beugen unerwünschten Entwicklungen vor. Reibende Äste und Konkurrenztriebe werden ebenfalls berücksichtigt und ggf. entfernt. Der Baum wird schonend bis ca. 15% eingekürzt. Mit Seilklettertechnik bewegen wir uns schonend in der Baumkrone, um die festgelegten/ besprochenen Pflegemaßnahmen durchzuführen.