Verkehrssicherungspflicht (3)

Totholzentnahme bei Bäumen an Grundstücksgrenzen und an öffentlichen Wegen und Straßen dienen der Verkehrssicherungspflicht eines jeden Eigentümers. Wir erledigen den Job für Sie damit Ihr Baumbestand keine Gefahr darstellt.

Pflegemaßnahmen

Totholz entfernen dient hauptsächlich der Verkehrssicherungspflicht. Prinzipiell ist totes Gehölz nicht schädlich für den Baum – im Gegenteil. Mit Kronensicherungsschnitten kann man beispielsweise die Windangriffsfläche deutlich verringern und den Baum so vor Astabbruch schützen. Pflegeschnitte sind leichte Einkürzungen im Feinastbereich. Sie sind je nach Baumumfeld…

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Wenn ein Zwiesel eine potenzielle Gefahr darstellt, können wir mit einer Kronensicherung ggf. einen Ausbruch verhindern. Mit einer Dynamischen Kronensicherung stützen sich die Stämmlinge jetzt gegenseitig.

Kronensicherung

… bedeutet bruchgefährdete Kronenteile, vor allem in großkronigen Bäumen, miteinander zu verbinden und so einen Ausbruch zu verhindern. Hierzu werden spezielle Seile fachgerecht verwendet und angebracht. Auch hier steht die Verkehrssicherungspflicht und die Erhaltung von altem Baumbestand im Vordergrund. Zusätzlich oder als Alternative zur Kronensicherung…

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Hier rast die Spitze des Baumes an einer Speedline entlang bis auf den nebenliegenden Hang. Somit verhindern wir das der Unterwuchs Schaden davon trägt. Die ersten Stammstücken fahren dann auch wie an einer Seilbahn hinab auf die Wiese. Somit bleibt das Haus unversehrt.

Komplizierte Fällungen

Oft wurden in der Vergangenheit Fehler gemacht bei der Auswahl und Art der Bepflanzung. Erst Jahre später wird klar, dass der Baum doch größer wird als gedacht und zum Beispiel zu dicht an der Hauswand steht. Schadbilder wie holzzersetzende Pilze oder Wurzelabgrabungen etc. können zudem…

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